Allgemeine Auftragsbedingungen

Fachärztliche Qualitätsprüfung psychiatrischer Gutachten · Fassung 1.0 · Stand: 2. September 2026

§1 Geltung und maßgebliche Fassung

(1) Diese Bedingungen gelten für Aufträge über die fachärztliche Qualitätsprüfung psychiatrischer Gutachten, die Volker Elflein, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, [Anschrift] (Auftragnehmer), für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Auftraggeber) in deren beruflicher Tätigkeit erbringt.

(2) Maßgeblich ist die Fassung, die im Auftrag und in der Auftragsannahme mit Fassung und Stand bezeichnet ist. Eine spätere Fassung berührt diesen Auftrag nicht.

§2 Gegenstand der Leistung

(1) Geprüft wird die fachliche und methodische Tragfähigkeit des vorgelegten psychiatrischen Gutachtens anhand der darin dokumentierten Befunde, diagnostischen Herleitungen, funktionellen Ableitungen und Schlussfolgerungen. Der Auftraggeber erhält hierüber ein schriftliches Ergebnisdokument.

(2) Die Prüfung ist ergebnisoffen. Das Ergebnis kann auch lauten, dass das Gutachten in seinen wesentlichen Schlussfolgerungen trägt. Das Honorar ist vom Ergebnis unabhängig.

(3) Nicht Gegenstand des Auftrags sind: die Prüfung des Aktenbestands, eine eigene Untersuchung, eine eigene Diagnosestellung, eine eigene Begutachtung oder Gegenbegutachtung, die rechtliche Bewertung, die Prozessstrategie und Aussagen zu Erfolgsaussichten.

§3 Prüfgrundlage und Grenzen der Prüfung

(1) Prüfgrundlage sind ausschließlich das vollständig vorgelegte Gutachten sowie die maßgebliche Fragestellung beziehungsweise der Gutachtenauftrag, soweit vorhanden und nicht bereits eindeutig aus dem Gutachten hervorgehend. Weitere Unterlagen werden nicht zur Prüfgrundlage.

(2) Die Feststellungen beziehen sich auf den im Gutachten dokumentierten Inhalt. Ist eine Tatsache, eine Erhebung oder eine Unterlage dort nicht dokumentiert, wird allein das Fehlen der Dokumentation festgestellt. Daraus wird nicht geschlossen, dass sie nicht vorliegt, nicht erhoben oder nicht berücksichtigt wurde.

§4 Auftrag und Vertragsschluss

(1) Anschreiben, Leistungsinformation und Honorarangaben sind kein bindendes Angebot.

(2) Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in Textform unter Bezugnahme auf diese Bedingungen und übersendet das vollständige Gutachten, die maßgebliche Fragestellung, soweit vorhanden und nicht bereits eindeutig aus dem Gutachten hervorgehend, sowie den gewünschten Fertigstellungstermin.
(3) Die Übersendung eines Gutachtens allein führt nicht zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklichen Auftragsannahme des Auftragnehmers in Textform zustande. Eine Unterschrift, eine weitere Bestätigung und ein Vorschuss sind nicht erforderlich. Mit der Annahme beginnt die Bearbeitung.

(4) Der gewünschte Fertigstellungstermin dient der Auftrags- und Kapazitätsplanung; maßgeblich ist der in der Auftragsannahme bestätigte Termin. Er bezeichnet den Tag der elektronischen Übermittlung des unterschriebenen Ergebnisdokuments. Auf Wunsch wird zusätzlich ein unterschriebenes Papierexemplar übersandt; dessen Postlauf ist für die Einhaltung des Fertigstellungstermins nicht maßgeblich.

Kann der bestätigte Fertigstellungstermin aus einem vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein neuer Termin abgestimmt.

(5) Die Übermittlung des Gutachtens und des Ergebnisdokuments erfolgt über den sicheren elektronischen Rechtsverkehr zwischen beA und eBO.

§5 Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt in eigener Verantwortung sicher, dass er zur Übermittlung der zur Prüfung überlassenen Unterlagen berechtigt ist.

(2) Die Prüfung, Berechnung und Überwachung gerichtlicher, behördlicher, vertraglicher oder sonstiger Fristen ist nicht Gegenstand des Auftrags und verbleibt beim Auftraggeber.

§6 Honorar und Zahlung

(1) Das Honorar beträgt bis einschließlich 20 Seiten des zu prüfenden Gutachtens 1.200 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, für jede weitere angefangene Einheit von bis zu 10 Seiten zusätzlich 600 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Maßgeblich ist der Seitenumfang des vorgelegten Gutachtens. Seitenumfang und Honorar werden in der Auftragsannahme ausgewiesen.

(3) Die Rechnung wird mit oder nach Übersendung des Ergebnisdokuments gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§7 Vertraulichkeit

Die Bearbeitung erfolgt unter ärztlicher Schweigepflicht, streng vertraulich und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§8 Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.